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Benutzer in diesem Thema : Keine
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so genau weiß ichs nicht... - 31.10.2008 22:44:42
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barbies_darling
Beiträge: 34
Mitglied seit: 6.3.2007 Status: offline
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also ich habe mal, in meiner probezeit, 25 zuviel draufgehabt... da ist bis auf einen patzen geld nichts gewesen. es kommt halt immer drauf an, ob die die netten aufhalten, oder obst 1en monat später an wisch zugeschickt bekommst. heuer im sommer habe ich wegen 30km/h zuviel gezahlt, allerdings nicht mehr in der probezeit und ohne weiter konsequenzen. angeblich ist ohne probezeit die grenze bei 50 km/h drüber...
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Die grenze - 1.11.2008 7:35:49
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maiche
Beiträge: 1060
Mitglied seit: 3.11.2007 Status: offline
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ist bei 40 zu viel durch Ortsgebiet,oder 50 zu viel auf dem Autobahn,2 Wochen schein weg,und eine milde spende... Das gilt für "Normale"FS. Mfg maiche
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Der Narr tut,was er nicht lassen kann;der Weise lässt,was er nicht tun kann!
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naja - 1.11.2008 18:15:35
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Flol
Beiträge: 71
Mitglied seit: 25.8.2007 Wohnort: Weinviertel Status: offline
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ich halts dann lieber einfach mitn glück, alles andere macht eh kan spaß ggg lg
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Ganz einfach! - 5.11.2008 9:17:23
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af11
Beiträge: 165
Mitglied seit: 4.10.2006 Wohnort: Graz-Umgebung Status: offline
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Du findest das ganz leicht heraus: AUSPROBIEREN! *grins*
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Manche sind zu nichts zu gebrauchen, aber zu allem fähig
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aundruckn - 5.11.2008 19:49:22
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Flol
Beiträge: 71
Mitglied seit: 25.8.2007 Wohnort: Weinviertel Status: offline
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genau so a motivation braucht ma als motorradfahrer! ggg quote:
ausprobieren mhmm dafür wär jetzt die beste zeit, weil wenns man jez wegnehmen, hab ich ihn wieder, bis wieder frühling wird ggggg 
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probeschein - 13.11.2008 10:27:05
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RRBueller
Beiträge: 154
Mitglied seit: 25.12.2007 Wohnort: Burgenland Status: offline
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Als hab für die mal im Gesetzbuch geblättert. § 4 Abs 6 Zahl 2 FSG mit techn Hilfsmitteln festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausmass von a.) mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder b.) mehr als 40 km/h auf Freilandstrassen .....gelten unteranderem als schwere Verstösse bei Probeführerscheinbesitzern Achja unter Abs 6 Zahl 1c wird auch von Überholen unter gefährlichen Umständen gesprochen.;-) Also die 2 Jahre eben etwas weniger stark am Gasgriff hängen. Gruss RRBueller
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halb so schlimm ... - 16.11.2008 23:16:05
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RemoteC
Beiträge: 135
Mitglied seit: 19.12.2006 Status: online
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Ich hab 2x in der Probezeit innerorts mit mehr als 20km/h zu viel geblecht, jedes mal 21€ (bin sofort rausgewunken worden). War beide male in Wien. Viele Polizisten kennen sich mit den ganzen Probezeitbestimmungen sowieso nicht aus, L17 ist den meisten auch ein Fremdwort (2x selber erlebt) :D Ansonsten stimmt das mit 20km/h innerorts und 40km/h außerorts in der Probezeit. Danach sind es 40 bzw. 50 km/h.
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halb so schlimm ... - 19.11.2008 12:04:19
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markusd
Beiträge: 18
Mitglied seit: 3.10.2007 Status: offline
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Mit Anzeige bei +40kmh im Ortsgebiet + Probezeit Probezeit +1 Jahr + Strafe + Kurs (kostet auch einiges) + 2 Wochen ist der Führerschein weg (beim 1x mal). + Bei einer Strafe innerhalb der Probezeit (+20kmh) == Schein wieder weg und oder Kurs (da bin ich mir nicht ganz sicher) Abgesehen vom Geld ist man damit auch für 5 Jahre ausgeschlossen für die Ausbildung als: Fahrlehrer + Taxischein (kann man machen, ausgehändigt bekommt man den Schein 5 Jahre nach der Strafe)
< Beitrag bearbeitet von markusd -- 19.11.2008 12:08:37 >
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