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hab mal ne frage

 
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hab mal ne frage - 2.12.2008 19:48:14   
Pallmall


Beiträge: 2446
Mitglied seit: 27.1.2003
Status: offline
und zwar........................


ich fahre mit dem pkw, motorrad oder lkw auf ner strasse auf der sich rechts ein radfahrweg befindet (gekennzeichneter radweg wie er so oft in wien vorkommt ). ich will nun rechts abbiegen und 10 meter hinter mir fährt ein radfahrer........wer hat vorrang???? muß ich den radfahrer abwarten oder muß der radfahrer warten???

ehrlich gsagt weiß ich bis heute nicht so genau wer da wirklich vorrang hat.


lg
pallmall

< Beitrag bearbeitet von Pallmall -- 2.12.2008 19:52:50 >
Post #: 1
Radfahrer - 2.12.2008 20:03:12   
zweizylinder


Beiträge: 83
Mitglied seit: 25.3.2007
Status: offline
haben auf dem Radweg Vorrang. (Soweit ich weiß) Du kannst vor dem Radfahrer einbiegen, wenn Du Ihn nicht zum Abbremsen zwingst bzw. zum Anhalten. Bitte vergewissere Dich trotzdem bei der Polizei, ob ich da nicht einen Blödsinn verzapfe!

lg. Zweizylinder

(in Bezug auf Pallmall)
Post #: 2
Radfahrstreifen ... - 2.12.2008 20:12:03   
aldi


Beiträge: 8114
Mitglied seit: 1.7.2002
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Status: online
oder Mehrzweckstreifen??  >Guckst Du<

lg Alex


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Die Törichten besuchen in den fremden Ländern die Museen. Die Weisen aber gehen in die Tarvernen. :-))

(in Bezug auf Pallmall)
Post #: 3
Radfahrerüberfahrt - 2.12.2008 20:13:11   
TinaRACING

 

Beiträge: 4976
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Die Radfahrerüberfahrt ist ein auf beiden Seiten durch gleichmäßige untbrochene Quermarkierungen gegeknnzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil.

Frage:

Sie wollen eine Radfahrerüberfahrt überqueren, auf die ein Radfahrer zufährt.
Wie verhalten Sie sich?

Ich muss dem Radfahrer, der die Radfahrüberfahrt benützen will, den Vorrang geben.




DH - Radlfoara hod Vorrong...

lg tina

PS: macht geraden den Schein

< Beitrag bearbeitet von TinaRACING -- 2.12.2008 20:15:36 >


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(in Bezug auf Pallmall)
Post #: 4
der grund - 2.12.2008 20:14:44   
Pallmall


Beiträge: 2446
Mitglied seit: 27.1.2003
Status: offline
meiner frage war, weil mir so ein depp von radfahrer um ca. 22uhr ohne licht und mit schwarzer kleidung fast in den wagen reinfuhr( 3. bezirk in wien rasumofskygasse/ weissgerberstrasse) . hab in den augenwinkeln gottseidank was gsehen und eigentlich ohne nachzudenken gebremst. ohne bremsung hätte ich den radfahrer voll übernommen mit dem pkw, glück gehabt kann ich nur sagen.

lg
pallmall

(in Bezug auf zweizylinder)
Post #: 5
an der kreuzung - 2.12.2008 20:21:48   
Pallmall


Beiträge: 2446
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gibt es keine gekennzeichnete radfahrerüberfahrt, die bodenmarkierung hört an der ecke auf und geht erst nach der gasse wieder weiter


wie ist es da mit dem gesetz?


weißt tina, wen ich nen blödsinn mache oder nen fehler (kann uns allen mal passieren) stehe ich dazu, mich ärgert nur maßlos das dieser typ ohne licht unterwegs ist und man echt nichts sehen konnte.

schad war nur das ich nicht mehr nachfahren konnte, den sein schimpfen hätt ich ihm abgewöhnt mit ein paar saftigen ohrfeigen. danach hätte er zumindest rot leuchtende ohren ghabt und der nächste autofahrer hätt ihn nimmer übersehen können


mann ich hasse radfahrer die in stockdunkler nacht aus dem nichts daherkommen ohne licht etc., wen ich polizist wäre, ja dann würd ich mich echt nur mehr auf solche gfraster spezialisieren



lg
pallmall

< Beitrag bearbeitet von Pallmall -- 2.12.2008 20:22:56 >

(in Bezug auf TinaRACING)
Post #: 6
ist - 2.12.2008 20:26:56   
Pallmall


Beiträge: 2446
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Status: offline
ein radfahrstreifen.

mehrzweckstreifen gibts z.B. auf der simmeringerhauptstrasse.

lg
pallmall

(in Bezug auf aldi)
Post #: 7
ist aber in Deinem Fall eh egal - 2.12.2008 20:43:00   
aldi


Beiträge: 8114
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Wohnort: Bezirk Mödling
Status: online
an und für sich gilt:

Wird der Mehrzweckstreifen oder Radfahrstreifen über eine Kreuzung weitergeführt, ist dies eine Radfahrerüberfahrt und muss auf beiden Seiten durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierung gekennzeichnet sein. An Kreuzungen ohne Ampel dürfen die Radfahrer diese Radfahrerüberfahrten mit einer Geschwindigkeit von höchsten 10 km/h (etwa doppelte Schrittgeschwindigkeit) befahren. Sie haben dabei Vorrang gegenüber Autofahrern, die die Radfahrerüberfahrt überqueren wollen. Radfahrer dürfen jedoch nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend fahren.

Allerdings wenn er in der Nacht ohne Licht fährt und Du ihn deshalb runterkomplimentierst ist das sicher eine Streitfrage.
Denn ohne Licht darf auch er nicht fahren:
(www.kfv.at)

Seit 1. Mai 2003 muss jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen:
  • Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen
  • Glocke oder Hupe für akustische Warnzeichen
  • Nach vorne: Aktiv strahlender Scheinwerfer mit weißem oder hellgelbem Licht (nicht gefordert bei Tageslicht und guter Sicht) + Passiv reflektierender, weißer Rückstrahler
  • Nach hinten: Aktiv strahlendes, rotes Rücklicht oder Blinklicht (nicht gefordert bei Tageslicht und guter Sicht) + Passiv reflektierender, roter Rückstrahler
  • Gelbe Pedal-Rückstrahler
  • Vier gelbe Speichenreflektoren („Katzenaugen“) oder reflektierende Reifenseitenwände


lg Alex

< Beitrag bearbeitet von aldi -- 2.12.2008 20:45:59 >


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(in Bezug auf Pallmall)
Post #: 8
Soviel mir bekannt ist - 2.12.2008 20:47:10   
schmetterling


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quote:

ORIGINAL: Pallmall

ich fahre mit dem pkw, motorrad oder lkw auf ner strasse auf der sich rechts ein radfahrweg befindet (gekennzeichneter radweg wie er so oft in wien vorkommt ). ich will nun rechts abbiegen und 10 meter hinter mir fährt ein radfahrer........wer hat vorrang???? muß ich den radfahrer abwarten oder muß der radfahrer warten???



hat der Radfahrer Vorrang. Die meisten Kreuzungen sind auch für Radfahrer ampelgeregelt, und wenn er grün hat, musst du ihn die Kreuzung passieren lassen. A ganz a heikle Gschicht. Sei ja vorsichtig.

Ich hatte vor Jahren eine Kontroverse: Ich bog mit dem PKW auf der Argentinierstraße im 4. Bezirk langsam rechts in die Gußhausstraße bei grün. Auf dem Parallelradweg rechts fuhr ein Radfahrer - wie sich bei der Unfallaufnahme herausstellte - ziemlich weit hinten, aber schnell. Kurz vor der Kreuzung zeigte die Radfahrerampel schon rot, er wollte aber noch drüber. Ich war mit dem Auto schon komplett in der Gußhausstraße, und der Radfahrer erwischte mich noch rechts hinten am Kotflügel. Er verletzte sich. Es gab Zeugen auf beiden Seiten, Sachverständige da und dort. Letztendlich wurde ich freigesprochen, weil das Gericht zum Schluß kam, dass der Radfahrer und nicht der Autolenker den Unfall hätte verhindern können.

wg vom schmetterling

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Blue Wings Biker ride for Liberty.

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Post #: 9
hmmm - 2.12.2008 20:59:42   
TinaRACING

 

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da kann ich nur auf den Vertrauensgrundsatz pledieren...

ein Autofahrer muss Fußgängern und Anderen (sprich auch Radfahrern - egal wei bescheuert diese auch sind) ein ungehindertes und sicheres überqueren der Fahrbahn ermöglichen!




lg tina

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Post #: 10
* - 2.12.2008 21:10:10   
aldi


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quote:

ORIGINAL: TinaRACING

da kann ich nur auf den Vertrauensgrundsatz plädieren...

ein Autofahrer muss Fußgängern und Anderen (sprich auch Radfahrern - egal wie bescheuert diese auch sind) ein ungehindertes und sicheres überqueren der Fahrbahn ermöglichen!

lg tina


Dazu fällt mir ein leicht abgewandelter Witz ein, ...

Ein frustrierter Autofahrer fährt nach der Arbeit, am Heimweg,
einen Radfahrer nieder.

Erst überrollt er Ihn mit dem Vorderreifen dann mit dem Hinterreifen,
schiebt noch mal zurück. Nochmal Hinterreifen, dann Vorderreifen.

Er fährt zwei Meter weiter, bleibt dann bei einem Polizist stehen, der das
ganze beobachtet hatte.

Autofahrer steigt aus und fragt:

"Und, wos song's dazua?

Darauf der Polizist:

"Des woa da spektakulärste Selbstmord den i jemols gsehn hob!"


lg Alex


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Post #: 11
wieder einer .... - 2.12.2008 23:07:46   
dapraesi


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ORIGINAL: Pallmall

weil mir so ein depp von radfahrer um ca. 22uhr ohne licht und mit schwarzer kleidung fast in den wagen reinfuhr( 3. bezirk in wien rasumofskygasse/ weissgerberstrasse) .



der nachher ploetzlich vom radl faellt ....
da gabs schon mehrere

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du willst noch leben irgendwann ?
wenn nicht heute, wann denn dann ?
http://2radtrans.com
http://daknipsi.com
http://vollekanne.at
http://speedjunkies.info

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Post #: 12
A-Ha (?) - 3.12.2008 18:56:15   
TinaRACING

 

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und jetzt stell dir das mal bischen anders vor - statt dem Radfahrer ein Motorradfahrer...

NA - was sagst jetzt?


lg tina

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(in Bezug auf aldi)
Post #: 13
Na - 3.12.2008 18:59:32   
aldi


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dass da Motoradfahrer zu langsam war.

lg Alex

Ps:
Heast Tina, nimm do ned alles sooooo ernst.


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Post #: 14
hmmm - 3.12.2008 19:04:40   
TinaRACING

 

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i nimm doch nit ois ernst.. herst...  

fia wos hoidst mi du bitte?



lg tina

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Post #: 15
Na wos glaubst, ..... ;-)) - 3.12.2008 19:05:32   
aldi


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fia a Dirndl, eh klor

lg Alex


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Post #: 16
na - 3.12.2008 19:16:17   
TinaRACING

 

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fia a total verrückts dirndal!!!



lg tina

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Post #: 17
Vertrauensgrundsatz? - 4.12.2008 8:52:32   
franz0778


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ORIGINAL: TinaRACING

da kann ich nur auf den Vertrauensgrundsatz pledieren...

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lg tina


des steht glaub i ned so drinnen...

nur wenn der koffer mitn fahrrad ohne licht unterwegs is dann kann er von glück sprechen wenn er gesehen wird und es liegt auch der gedanke sehr nah das der kollege einfach aufs leben sch****, oder?


< Beitrag bearbeitet von franz0778 -- 4.12.2008 8:56:21 >

(in Bezug auf TinaRACING)
Post #: 18
vorfahrt - 4.12.2008 9:03:54   
franz0778


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serwus!

grundsätzlich würd i sagen das der dessen spur überquert wird bevorrangt is ABER um 22:00 uhr herrscht sicher weder tageslicht noch optimale sichtverhältnisse was dem radlfahrer wiederum licht vorschreibt...

i halt das für eine richtig gute streitfrage für die anwälte die nach einem klescher mit dem fall betraut werden.

(in Bezug auf Pallmall)
Post #: 19
Nachtrag / Vertrauensgrundsatz! - 4.12.2008 17:27:57   
aldi


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ORIGINAL: TinaRACING

da kann ich nur auf den Vertrauensgrundsatz plädieren...

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lg tina


(1) Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten. (2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.

lg Alex



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Post #: 20
hab ja gewusst :-) - 5.12.2008 12:09:28   
franz0778


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morgen

hab ja gewusst das der anders war :-) ...tina, kanns sein dasd no immer ned mitn deckel angefangen hast?

wie isn das jetzt mit dem ganz oben erwähnten problem?

wenn ma den radlfahrer ned sieht weil ohne licht?

wenn keine gekennzeichnete radfahrerüberfahrt da is sprich nur zebrastreifen - hat er da sei radl ned zum schieben?

(in Bezug auf aldi)
Post #: 21
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