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Benutzer in diesem Thema : Keine
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Reihenfolge beim Anmelden usw... - 25.10.2008 10:39:04
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Elssi
Beiträge: 5
Mitglied seit: 12.11.2006 Status: offline
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Hallo Hab mir neulich ne Transalp (offen) gekauft die ich im Frühling anmelden will. Jetzt die Frage: Wie siehts mit der Reihenfolge aus, bis ich das Taferl habe? Es muss noch: gedrosselt angemeldet Pickerl gemacht werden...is das die richtige Reihefolge und hab ich nix vergessen?
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fast - 25.10.2008 11:14:04
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Dr.B
Beiträge: 7
Mitglied seit: 14.4.2007 Status: offline
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das pickerl musst du vor dem anmelden machen, weil du den aktuellen prüfbericht beim anmelden vorzeigen musst...
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Zulassung - Anmeldung - 25.10.2008 12:28:31
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Motorradrecht
Beiträge: 345
Mitglied seit: 17.7.2003 Status: offline
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Für die Anmeldung von Kraftfahrzeugen und Anhängern sind vom Antragsteller beizubringen: - Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
- Hauptwohnsitz-Meldebestätigung (Meldezettel)
- Fahrzeug-Besitznachweis (Kauf-, Leasing-Vertrag)
- Typenschein (Zulasslungsbescheinigung Teil II) oder Einzelgenehmigung (Bescheid)
- Kfz-Versicherungsantrag (Haftpflicht)
- Finanzamtsbestätigung (NoVA)
- Begutachtungsformblatt (Pickerl)
Bei der Zulassung durch private Haftpflicht-Versicherungen wird anstelle des Zulassungsscheines eine zweifache Zulassungsbescheinigung ausgestellt: - Teil I ist mit dem Kraftfahrzeug mitzuführen,
- Teil II ist aufzubewahren, da bei Abmeldung des Kraftfahrzeuges nur beide Teile zusammen als ordnungsgemäße Zulassungsbescheinigung gelten.
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Stimmt nimmer ganz: - 29.10.2008 14:09:18
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Arsenal
Beiträge: 72
Mitglied seit: 26.12.2006 Wohnort: Graz Status: offline
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quote:
ORIGINAL: Motorradrecht Für die Anmeldung von Kraftfahrzeugen und Anhängern sind vom Antragsteller beizubringen: - Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
- Hauptwohnsitz-Meldebestätigung (Meldezettel)
- Fahrzeug-Besitznachweis (Kauf-, Leasing-Vertrag)
- Typenschein (Zulasslungsbescheinigung Teil II) oder Einzelgenehmigung (Bescheid)
- Kfz-Versicherungsantrag (Haftpflicht)
- Finanzamtsbestätigung (NoVA)
- Begutachtungsformblatt (Pickerl)
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist nicht notwendig. Ausser: Es kommt nicht der Zulassungsbesitzer selber, dann muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Der Ausweis ist dann vom Bevollmächtigten vorzulegen. Mit Kfz-Versicherungsantrag ist wohl die Versicherungsbestätigung (VB) gemeint. Kriegt man von der Versicherung oder von seinem Versicherungsvertreter. Die Finanzamtsbestätigung (NoVA) ist nicht vorzulegen, da seit 1.7.2007 über das Zulassungssystem ersichtlich ist, ob die NoVA bezahlt ist oder nicht. Wenn die NoVA nicht bezahlt ist, ist von der Finanz eine Zulassungssperre erfasst, welche erst nach Bezahlung der NoVA entfernt wird. Liebe Grüße Bernie (Zulassungsstelle Pischelsdorf/Stmk.)
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Ich werde an ihnen gewaltige Rache nehmen. Mit grimmigen Strafen. Dann werden Sie erkennen, dass ich der Herr bin! Ezechiel 25,17
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Zulassung - Anmeldung - 29.10.2008 15:56:21
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Motorradrecht
Beiträge: 345
Mitglied seit: 17.7.2003 Status: offline
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Danke für Deine praktischen Ergänzungen. MfG, Heinz
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